Sitzung: 13.02.2023 GSN/002/2023
In der Gemeinde Strahlungen stehen zurzeit keine
gemeindlichen Wohnbauplätze zum Verkauf an Bauwerber zur Verfügung. Die
Bauplätze im Baugebiet „Zehnt III“ sind alle verkauft und werden bebaut.
Die Gemeinde ist bestrebt, über ein Flächenmanagement bestehende Baulücken zu
nutzen und Leerstände zu reaktivieren. Auch Möglichkeiten der Nachverdichtung im
Rahmen der Innenentwicklung werden bereits genutzt. Die Nachfrage an
Wohnbauland kann allein dadurch aber nicht gedeckt werden.
Deshalb wird die Gemeinde neues Wohnbauland im Rahmen des Bebauungsplans „Zehnt IV“, südlich des Ahornwegs, im moderatem Umfang ausweisen.
Aus städtebaulicher Sicht
bietet sich zusätzlich an, westliche der Münnerstädter Straße, aufgrund der
bereits vorhanden Erschließung, eine wie im nachfolgenden Lageplan dargestellte
Baufläche als dörfliches Wohngebiet (MDW) zu schaffen.
Die Flächen sind im Flächennutzungsplan als Grüngürtel festgesetzt.
Nachdem sich der zukünftige Bebauungsplan „Westlich der Münnerstädter Straße“ nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickeln lässt, ist zusätzlich die Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 8 Abs. 2 BauGB notwendig. Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt westlich der Münnerstädter Straße einen
qualifizierten Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur
Festsetzung eines dörflichen Wohngebiets (MDW) aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans soll sich zunächst auf die
Grundstücke Fl.Nrn, 328, 329, 330, 331, 331/1und 332 Gemarkung Strahlungen erstrecken.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Westlich der Münnerstädter
Straße“.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |